Sponsoring
Allgemeines
Der Leistungsauftrag der Heidiland Tourismus AG schliesst Sponsoring Engagements aus. Via der Förderstiftung des Casinos Bad Ragaz besteht jedoch die Möglichkeit Veranstaltungen zu unterstützen.
Zudem können Beitragsgesuche bei den zwei folgenden Adressen eingereicht werden:
Casino Förderstiftung
Die Heidiland Tourismus AG als Destinatär der Förderstiftung des Casinos Bad Ragaz hat die Möglichkeit, über die Stiftung entsprechende finanzielle Beiträge zu sprechen. Dazu ist die Einreichung eines Gesuchs nötig. Nachfolgend finden Gesuchsteller sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf.
Das Ziel des Destinatärs Heidiland Tourismus AG ist es, mit den Mitteln aus der Casino Förderstiftung eine möglichst breite Vielfalt an regionalen Events sowie Leuchtturmprojekte mit überregionaler Ausstrahlung zu unterstützen. Unterstützungsberechtigt sind nur Anlässe, die einen touristischen Zweck verfolgen.
Bedingungen
- Das Gesuch muss mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden.
- Es sollen vorwiegend Projekte und Anlässe von Erwachsenen unterstützt werden.
- Das Projekt / der Anlass muss in der Ferienregion Heidiland stattfinden.
- Auf den Kommunikationsträgern ist das offizielle Logo der Förderstiftung Casino Bad Ragaz als Sponsor aufzuführen.
- Wiederkehrende Veranstaltungen haben nicht den Anspruch auf dauerhafte Unterstützung. Das Gesuch muss für jede Austragung neu eingegeben werden und wird jedes Mal neu beurteilt.
- Die Projekt-Trägerschaft verpflichtet sich, Kosten und Finanzierung sowie Zweck- und Projekterfüllung jederzeit offen zu legen.
- Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Fondsmittel, der regionalen Bedeutung der zu unterstützenden Aufgabe bzw. Leistung und der finanziellen Lage des Trägers.
Wichtiger Hinweis
Die Erfüllung der Reglementsauflagen der Förderstiftung berechtigen noch nicht zu einer Unterstützung durch die Casino Förderstiftung. Dies ist erst die Voraussetzung für eine Behandlung eines Gesuchs. Über die eingegangenen Gesuche entscheidet abschliessend der Verwaltungsrat der Heidiland Tourismus AG.