Fischen am Walensee
Fischen Sie vom Ufer aus am Walensee
Ohne Patent: Vom Ufer aus ist die Fischerei mit einer Rute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Patent und ohne SaNa-Ausweis gestattet. Erlaubt sind natürliche Köder (ausgenommen Köderfische), Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.
Patentpflichtig: Die patentpflichtige Fischerei vom Ufer oder Boot aus eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
Verkaufsstellen:
Gemeindeverwaltung, 8880 Walenstadt:
direkt am Schalter oder Tel. 081 / 720 25 25
Gemeindeverwaltung, 8872 Weesen:
direkt am Schalter oder Tel. 055 / 616 60 16
Patentpflichtig: Die patentpflichtige Fischerei vom Ufer oder Boot aus eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
Verkaufsstellen:
Gemeindeverwaltung, 8880 Walenstadt:
direkt am Schalter oder Tel. 081 / 720 25 25
Gemeindeverwaltung, 8872 Weesen:
direkt am Schalter oder Tel. 055 / 616 60 16